Kaltakquise meint die „kalte Akquisition“ – also Kontaktaufnahme oder Kundengewinnung – von potentiellen Kunden ohne jeglichen bisherigen Kontakt. Die Akquise per E-Mail ist grundsätzlich verboten und per Brief grundsätzlich erlaubt. Für die telefonische Kaltakquise, das Cold-Calling, muss man zwischen B2B- und B2C-Geschäft unterscheiden.

Im B2C (Business to Customer) Geschäft ist es per Gesetz verboten, außer die Person hat im Vorfeld ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt. Das gilt übrigens auch für WhatsApp, Instagram usw.

Im B2B (Business to Business) Geschäft ist es grundsätzlich zwar auch verboten telefonisch zu akquirieren, aber es ist ausreichend, wenn zumindest ein mutmaßliches Interesse am zu bewerbenden Produkt oder Dienstleistung für den kalt akquirierten Geschäftskunden besteht. Der Angerufene muss dann mutmaßlich zum aktuellen Zeitpunkt nur noch mit einer Kontaktaufnahme einverstanden sein. Das ist Auslegungssache. Im Zweifel trägt das Risiko für eine Fehleinschätzung der Akquisiteur*in.

In unserem Angebot „Telefonakquiselust – Aus Kaltakquise wird Heißakquise“ lernst du die Heißakquise von passiven Bestandskunden und die geschickte Kaltakquise bisheriger Nicht-Kunden im rechtlich erlaubten Rahmen.